Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen,
Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich erklärt werden. Änderungen in Konstruktion und Ausführung der von uns vertriebenen Produkte behalten wir uns vor. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen
und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die
Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
Die vom Käufer abgegebene Willenserklärung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Versandort, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Installation, Verpackung, Transport, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand
erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch
nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Zahlung
Zahlungen haben sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehende Rechte wie Mahngebühren, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und ähnliches.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder
unbestritten oder rechtskräftig sind.
Lieferung
Die Lieferung der Kaufsache erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch in fremden Kooperationsbetrieben, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt befreien von
der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns
für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und sofort zu berechnen.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten zu haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht
auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder
im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen wie Transport oder Lagerkosten einschließlich des uns entgangenen Gewinns vom Käufer zu verlangen. In dem Falle geht auch die Gefahr eines zufälligen
Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Annahmeverweigerung
Bei Nichtabnahme bestellter Waren sind wir berechtigt, unter Verzicht auf die Erfüllung des Vertrages nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen Schadensersatz wegen Nichterfüllung
von mindestens 20 % des Rechnungsbetrages zu verlangen. Bei Sonderanfertigungen müssen wir in jedem Fall auf Abnahme bestehen.
Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst nach Eingang aller Zahlungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer auf diesen über.
Vor dem Übergang des Eigentums ist die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung an einen Wiederverkäufer ist
nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an einen
Dritten werden wir auf Grund hiermit vereinbarter Forderungsabtretung Inhaber der vollen vertraglichen Ansprüche gegen den Erwerber.
Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/ oder die Einziehungsbefugnis des
Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf
uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch
des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unsrem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten.
Der Käufer hat uns umgehend zu informieren, wenn die Eigentumsvorbehalt- Ware oder uns zustehende Forderung gepfändet werden oder die Waren abhanden kommen. Er hat
uns daneben sämtliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, die der Geltendmachung und Sicherung unserer Eigentumsrechte und Forderungen dienen.
Gewährleistung
Wir übernehmen für neu hergestellte Produkte eine zweijährige Garantie, mit Ausnahme von Teilen, die normalem Verschleiß bzw. Alterung unterliegen. Die Frist beginnt mit dem Tag
der Rechnungsstellung. Die Garantiezusage erstreckt sich auf die Qualität des Materials und der Konstruktion. Unsere Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Aufbewahrung,
Bedienung und/ oder Reparaturversuch durch nicht autorisierte Personen.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern.
Dazu erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport- und Fahrtkosten, hat der Käufer zu tragen, wenn der Einkauf im Rahmen eines kaufmännischen Gewerbebetriebes
oder für eine öffentliche Institution erfolgte.
Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Dies gilt auch in bezug auf den Ersatz von etwaigen Mangelfolgeschäden, sofern nicht einzelvertraglich festgelegt und konkrete
Zusicherung unsererseits erfolgte. Unsere Daten und Angaben in Preislisten, Katalogen und sonstigen Druckschriften können nicht als solche Zusicherungen angesehen werden.
Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von
sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
Schadensersatz
Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser nicht fahrlässig verursacht wurde.
Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere
auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Vollkaufleute.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Perleberg vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des
Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist Perleberg ebenfalls der Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.